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   BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83   

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BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83 (https://dejure.org/1984,12938)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1984 - 2 StR 808/83 (https://dejure.org/1984,12938)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83 (https://dejure.org/1984,12938)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von Erinnerungsfähigkeit und zielstrebigem und folgerichtigem Verhalten sowie Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Nach den Feststellungen war der Angeklagte im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet, er beging die versuchte Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 = Strafverteidiger 1983, 18; BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Nach den Feststellungen war der Angeklagte im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet, er beging die versuchte Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 = Strafverteidiger 1983, 18; BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Dem darauf folgenden wiederum situationsangepaßten Verhalten (UA S. 9) kommt nur ein beschränkter Beweiswert für die Schuldfähigkeit zur Zeit der Tat zu, weil der Täter durch die Tat ernüchtert worden sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82 - NStZ 1983, 19).
  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

    Wenn es hier dem äußeren Verhalten des Angeklagten und dessen Erinnerung ersichtlich nicht die gleiche Bedeutung für die Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit beigemessen hat wie der Sachverständige, dann hätte es sich dazu auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen können (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 100, 101; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH bei Holtz MDR 1984, 795, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81] - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84

    Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der

    Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß bei dem im angefochtenen Urteil unterstellten Alkoholgenuß des Angeklagten vor der Tat (UA 4) die Bemerkung bei der Strafzumessung, der Angeklagte sei "durch den zuvor genossenen Alkohol zwar nicht in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, aber doch enthemmt" gewesen (UA 8), nicht ausreicht, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, daß eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit rechtsfehlerfrei ausgeschlossen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83).
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